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Teilnahmebedingungen (AGB)



§1) Grundlegendes
Jeder Teilnehmer hat sich an die geltenden Gesetze des jeweiligen Spielortes zu halten, sich über diese bei Unkenntnis zu informieren und den Anweisungen der Spielleiter unbedingt Folge zu leisten. Außerdem ist sich jeder Teilnehmer bewusst, dass trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen durch unglückliche Umstände bedingt, es während des Rollenspiels, insbesondere während der Schaukämpfe zu Verletzungen kommen könnte.

§2)Anmeldung, Abmeldung und Teilnahme
Man ist nur zur Teilnahme an einem Spiel berechtigt, wenn die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung vor Spielbeginn bei der Spielleitung eintrifft und der Spielbeitrag bezahlt wurde. Spieler müssen zusätzlich das Charakterblatt mit Hintergrundgeschichte vor Spielbeginn bei der Spielleitung abgeben. Außerdem ist zu jedem Spiel ein amtlicher Lichtbildausweis mitzunehmen. Das Mindestalter für einen Teilnehmer liegt bei 16 Jahren. Eine Abmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich vor dem Anmeldeschluss bei der Spielleitung eingereicht wurde.

§3)Haftung
Jeder Teilnehmer ist für seine Handlungen selbst verantwortlich. Für Sach- und Personenschäden jeder Art haftet der Verursacher. Bei Minderjährigen wird die Haftung vom Erziehungsberechtigten mit seiner Unterschrift übernommen. Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für Sach- und / oder Personenschäden weder bei der An- oder Abreise noch während des Spiels.

§4)Spielregeln
Um einen reibungslosen und auch sicheren Spielablauf zu gewährleisten, müssen sich alle Teilnehmer an die Spielregeln (Signum) halten. Ein Nichtbeachten der Spielregeln kann zum Ausschluss vom Spiel führen.

§5)Fiktion des LARP
Jedem Teilnehmer muss klar sein, worum es sich beim Rollenspielen handelt. Eine Trennung zwischen Realität und Fiktion ist unbedingt nötig.

§6)Ausschluss vom Spiel
Die Spielleitung und Organisatoren behalten sich das Recht vor, jeden vom Spiel auszuschließen, der gegen die Spielregeln verstößt, sich nicht an die Teilnahmebedingungen hält, durch seine Handlungen sich selbst oder andere gefährdet, gegen ein geltendes Gesetz verstößt oder sich sonst irgendwie auffällig verhält.

§7)Sicherheit
Während des Spiels dürfen keine Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände getragen werden. Erlaubt sind nur Spielwaffen. Der Besitzer dieser Spielwaffen muss deren gefahrenlosen Einsatz gewährleisten und ist für allfällig enstehende Schäden durch sein Eigentum selbst verantwortlich. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen werden vom Spielgeschehen für unbestimmte Zeit ausgeschlossen.

§8)Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer unterliegen dem Datenschutz und werden nur zum Ablauf der Veranstaltung aufgenommen und bearbeitet. Diese Daten können auf Wunsch des Teilnehmers entweder gelöscht oder für zukünftige Veranstaltungen gespeichert werden.

§9)Film- und Tonaufnahmen
Film- und Tonaufnahmen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Spielleitung erlaubt. Jeder Teilnehmer ist sich im Klaren, dass Film- und Tonaufnahmen seiner Person jederzeit möglich sind und gibt seine Zustimmung zur Veröffentlichung dieser.

§10)Sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht möglich. Falls anderslautende Vereinbarungen doch getroffen werden, so sind diese beiderseits schriftlich zu verfassen.

§11)Sonstiges
Sollten einige der Punkte der Teilnahmebedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Gültigkeit aller anderen davon nicht beeinflusst.

(c) Out of the Dark-Orga